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AKTUELL 28.05.2022 :
Ankündigung: Projekttage & Schulfest 04. bis 08. Juli 2022
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
in den letzten beiden Jahren gab es leider nur wenige Anlässe und Möglichkeiten für gemeinsame Aktionen in Schulen. Umso wichtiger ist es nun, die Schulgemeinschaft zu stärken und den vielen Negativ-Schlagzeilen, die täglich auf uns einprasseln, positive Erlebnisse entgegenzusetzen.
Deshalb feiert die Grund- und Mittelschule Eggolsheim am 08. Juli von 14:00h bis 17:00h ihr Schulfest, nachdem die Klassen in der Projektwoche (Mo, 04.07 – Fr.,08.07.22) den gewöhnlichen Unterrichtsrahmen aufbrechen und Projekte zu verschiedensten Themen erleben.
Das große Motto, das über alldem steht, heißt: „Schule fürs Leben!“ Beim Schulfest werden aber nicht nur z.B. Projektergebnisse präsentiert – es soll vor allem zusammen gefeiert werden! Daher wird es viele Aktionen geben: Schüler, Lehrer, Eltern und weitere Gäste dürfen sich auf einen kurzweiligen Nachmittag freuen.
Anm.: Das Schulfest erkläre ich hiermit als verbindliche Schulveranstaltung für alle Schüler und Lehrkräfte, dadurch besteht gesetzlicher Unfallschutz für diese Personengruppen, aber auch für die in Ausübung ihres Amtes eingesetzten Elternbeiräte und Helfer.
Wir freuen uns, viele Gäste bei unserem Fest begrüßen zu dürfen und hoffen auf gutes Wetter! ☀
Weitere Informationen folgen!
gez. Alexander Pfister, Rektor
VIELEN DANK AN UNSERE GESAMTE SCHULFAMILIE UND SCHÖNE OSTERFERIEN!!!!
20.000,00 € - Erwartungen weit übertroffen!
Beim Sponsorlauf für ukrainische Kinder und Jugendliche erreichte die Spendenbereitschaft in Eggolsheim unerwartete Dimensionen!
Die schrecklichen Bilder über die kriegsbetroffenen Kinder und Jugendlichen in der Ukraine haben die Schulfamilie Eggolsheim dazu veranlasst, innerhalb kürzester Zeit einen Spendenlauf auf die Beine zu stellen. Am Mittwoch, den 23. März fanden sich bei schönstem Wetter alle Schülerinnen und Schüler von der 1. bis zur 9. Klasse an der Brettig im Norden des Gemeindegebiets Eggolsheim ein. Alexander Pfister, der Schulleiter der Grund- und Mittelschule, begrüßte viele Schaulustige, Verwandte und Bekannte, welche die circa zwei Kilometer lange Strecke in der Retsch säumten. Die Zuschauer feuerten die motivierten Läuferinnen und Läufer an, die im Vorfeld Sponsoren für ihre zurückzulegende Strecke gefunden hatten. Mit dem zuvor zugesagten Betrag sollten am Ende die von den Kindern erlaufenen Punkte multipliziert werden. Dies spornte alle gleichermaßen zu Höchstleistungen an. Gehend, spazierend, walkend und rennend – viele gingen an ihre Grenzen und erliefen so unerwartet viele Kilometer. Alle Kolleginnen und Kollegen garantierten als Streckenposten die Sicherheit der Teilnehmer und einen reibungslosen Ablauf. Auch die Gemeindearbeiter unterstützten die Aktion tatkräftig mit Material und Technik.
Die darauffolgenden Tage waren davon gekennzeichnet, dass alle Schülerinnen und Schüler die vielen von ihren Sponsoren zugesagten Beträge einsammelten. Jede Menge Arbeit kam dadurch auf die Kinder, ihre Familien und die Klassenleitungen zu. Zusätzlich zu den vorher zugesagten Beträgen kamen im Nachgang noch viele weitere unerwartete Spenden hinzu. Am Ende stand ein Betrag von über 18.000 Euro fest, den der 1. Bgm. Claus Schwarzmann aus Begeisterung über die Leistung der Kinder und die Hilfsbereitschaft in der Gemeinde spontan auf 20.000 Euro aufrundete – 500 € davon aus der eigenen Tasche. Vergelt´s Gott allen, die dieser Aktion dazu verholfen haben, alle Erwartungen zu übertreffen!
Der Betrag wurde von der Schule an Stefan Rickert vom Förderverein übergeben. Dieser überweist die komplette Summe an „Bündnis Entwicklung Hilft“/ „Aktion Deutschland Hilft“ und wird überdies in den nächsten Wochen die gewünschten Spendenquittungen ausstellen.
UPDATE 04.04.2022
Oberstes Ziel für das Schuljahr 2021/22 ist Präsenzunterricht. Auf Grundlage der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes (IfSG) gelten ab 3. April 2022 folgende Rahmen-bedingungen und Maßnahmen des „Basisschutzes“ für den Schulbetrieb:
- Präsenzunterricht findet unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz statt.
- Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist Schülerinnen und Schülern weiterhin grundsätzlich nur mit einem negativen Testergebnis möglich. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die geimpft oder genesen sind. (Mehr Informationen finden Sie in der FAQ „Welche Regelungen bestehen für die schulischen Tests im Schuljahr 2021/22? Welche Testverfahren kommen zum Einsatz?“ und in einem Elternanschreiben, das Sie hier abrufen können.)
- Für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen gilt die 3G-Regel. Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen dürfen die Schule nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind und dies nachweisen können. (Mehr Informationen finden Sie in der FAQ „Wie wird die 3G-Regel für schulisches Personal umgesetzt?“)
- Den besten Schutz gegen Covid-19 bietet eine Impfung. Bitte nutzen Sie daher für sich und Ihre Familie das Impfangebot! Für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfung uneingeschränkt. Für Kinder von 5 bis 11 Jahren wird die Impfung derzeit empfohlen, wenn sie Vorerkrankungen haben, wenn sich in ihrem Umfeld Personen mit hohem Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf befinden oder wenn die Eltern dies – nach entsprechender ärztlicher Aufklärung – wünschen. Schülerinnen und Schüler dieser Altersgruppen können in aller Regel – ggf. auch mit Unterstützung der Schulen – ein Impfangebot durch das Impfzentrum erhalten. Daneben können Sie individuell einen Impftermin für Ihr Kind vereinbaren, etwa beim Impfzentrum oder bei Ihrer Kinderärztin bzw. Ihrem Kinderarzt. (Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.)
- Die Maskenpflicht an Schulen ist kein Teil des „Basisschutzes“ des Infektionsschutzgesetzes des Bundes (IfSG). Mit dem Auslaufen der Übergangsfrist entfällt damit ab dem 3. April für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstige an den Schulen tätige sowie schulfremde Personen die Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude (einschließlich Begegnungsflächen und Räumen, die von schulischen Ganztagsangeboten und der Mittagsbetreuung genutzt werden).
- Sofern sie regelmäßig am staatlichen oder anderweitig organisierten PCR-Pooltestverfahren teilnehmen, gilt für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-4, für Schülerinnen und Schüler der Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Sehen, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung sowie für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 der weiterführenden Schulen derzeit schon: Die Maskenpflicht entfällt, soweit sich die Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer am Platz befinden, bei schulischen Ganztagsangeboten und in der Mittagsbetreuung.
- Grundsätzlich wird das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen weiterhin empfohlen. Das freiwillige Tragen einer Maske ist – auch im Unterricht oder in schulischen Ganztagsangeboten sowie der Mittagsbetreuung – somit selbstverständlich weiterhin möglich.
- Das Tragen einer Maske wird nachdrücklich empfohlen:
- auf allen Begegnungsflächen im Schulgebäude (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle.
- nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse für die Dauer von fünf Unterrichtstagen auch während des Unterrichts am Platz
- im freigestellten Schülerverkehr (analog zum ÖPNV).
Etwaige individuelle oder generelle Anordnungen der Gesundheitsbehörden bleiben selbstverständlich zu beachten.
Mehr Informationen dazu finden Sie in der FAQ „Welche Regelungen gelten zum Tragen einer Gesichtsmaske?“
Den aktuellen Rahmenhygieneplan der Bayerischen Staatsregierung finden sie auf der Homepage des Bayerischen Kultusministeriums oder unter folgendem Link:
Hier finden Sie auch Antworten auf viele Fragen zu dem Themenkomplex "Corona in Schulen".
Ich darf Sie auch auf die Seite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege verweisen, auf der ebenfalls viele Fragen Rund um die Coronapandemie beantwortet werden. Hier finden Sie auch wichtige und nützliche Informationen hierzu, die sie für Ihren Alltag gebrauchen können. Auch vielen Fragen zum Thema "Maskenpflicht" in Schule und Alltag werden hier beantwortet.
Gerne stellen wir Ihnen auch die folgenden Unterlagen direkt zum Download bereit:
Rahmenhygieneplan Schulen - Kurzfassung
Vorgehen bei Erkältungssymptomen
BG
Alexander Pfister, Rektor
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