Schulforum
Mitglieder
Lehrer | Alexander Pfister (Vors.), Barbara Kraus, Anja Kratzer |
Eltern | Tanja Bayerlein plus 2 weitere Vertreter |
Schüler | N.N. |
Gemeinde | Claus Schwarzmann (Bgm.) |
Aufgaben des Schulforums
Das Schulforum berät in Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen und gibt Empfehlungen ab.
Folgende Entscheidungen werden im Einvernehmen mit dem Schulforum getroffen:
- Die Entwicklung eines eigenen Schulprofils, das der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde bedarf.
- Stellung eines Antrags auf Zuerkennung des Status einer MODUS-Schule.
- Erlass von Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung).
- Festlegung der Pausenordnung und Pausenverpflegung.
- Grundsätze über die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des Schullebens.
- Festlegung der über die Zielvereinbarung gemäß Art. 111 (1) Satz 1 Nr. 2 und Art. 113 c (4) BayEUG hinausgehenden.
- Entwicklungsziele im Schulentwicklungsprogramm gemäß Art. 2 (4) Satz 4 BayEUG.
- Entwicklung des schulspezifischen Konzepts zur Erziehungspartnerschaft gemäß Art. 74 (1) Satz 2 BayEUG.
- Genehmigung von Ausnahmen zum generellen Sammlungsverbot.
- Genehmigung von Ausnahmen zum Verbot vom Genuss alkoholischer Getränke.
- Entscheidung über die Verteilung der Schülerzeitung auf dem Schulgelände – nach Beratung von Einwendungen der Schulleitung.
- Entscheidung über das Programm der Schülerfahrten der Schule: örtliches Ziel, pädagogische Zielsetzung, Art, Anzahl, Dauer, Verpflichtung oder Freiwilligkeit der Teilnahme und teilnehmenden Jahrgangsstufen bzw. Klassen/Gruppen; von Lehrplaninhalten kann hierdurch nicht abgewichen werden.
Folgende Entscheidungen werden unter Mitwirkung des Schulforums getroffen:
- Erlass einer Hausordnung.
- Nennung von Spendern bei Zuwendungen.
- Festlegung von Grundsätzen der Beaufsichtigungen.
- Festlegung der Unterrichtszeiten.
- Dem Schulforum ist insbesondere Gelegenheit zu einer vorherigen Stellungnahme zu geben zu wesentlichen Fragen der Schulorganisation, soweit nicht eine Mitwirkung der Erziehungsberechtigten oder des Elternbeirats vorgeschrieben ist.
- Fragen der Schulwegsicherung und der Unfallverhütung in Schulen.
- Baumaßnahmen im Bereich der Schule.
- Grundsätzen der Schulsozialarbeit.
- Der Namensgebung einer Schule.